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Denkmal- und Neubauimmobilien als zukunftsfähige Investitionen:Was bleibt von Habecks Heizungswende?


Derzeit wird im Bundestag über das kontroverse Heizungsgesetz diskutiert, das für Verbraucher weitreichende Auswirkungen haben wird. Die letzten Fragen müssen geklärt werden, da der Bundestag das Gesetz bereits in der ersten Juliwoche verabschieden soll. Obwohl sich die Ampel-Fraktionen in der vergangenen Woche auf bestimmte Leitplanken geeinigt haben, bleiben viele Punkte noch offen. Eine Expertenanhörung in den Ausschüssen hat begonnen, um sowohl die Details als auch den Gesamteffekt des von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorangetriebenen Gesetzeswerks zu diskutieren.


Die zentrale Frage ist, ob das Gesetz lediglich eine bestehende Entwicklung, wie etwa den Einbau umweltfreundlicher Heizungen in Neubauten, vorantreibt oder ob es tatsächlich einen entscheidenden Beitrag zur Wärmewende und zur Erreichung der deutschen Klimaziele leistet. Zudem stellt sich die Frage, welche Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen.


Im Folgenden werden einige der wichtigsten Fragen zum Heizungsgesetz beleuchtet:


1. Wie lange kann man sich noch Gas- oder Ölheizungen einbauen?

2. Was ist, wenn es bereits eine kommunale Wärmeplanung für meine Region gibt?

3. Wird es weiterhin Einschränkungen für Holz- oder Pelletheizungen geben?

4. Muss ich mich vor dem Kauf einer Heizung beraten lassen?

5. Wer erhält beim Heizungswechsel eine erhöhte Förderung?

6. Wie werden Mieter unterstützt?


Besonders interessant ist die Frage nach dem Einbau von Gas- oder Ölheizungen. Für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten besteht bereits die Vorgabe, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit regenerativen Energien betrieben werden muss. Diese Vorgabe kann auch durch den Einbau einer Holz- oder Pelletheizung erfüllt werden.


Für andere Gebäude gelten diese Vorgaben noch nicht, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, die Auskunft darüber gibt, welche Heizoptionen vor Ort zukünftig verfügbar sein werden. In diesem Fall können weiterhin Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. Wenn eine Gasheizung gewählt wird, muss sie jedoch auf Wasserstoff umrüstbar sein.


Es bleiben jedoch noch viele Fragen offen, insbesondere in Bezug auf die Übergangsfristen für den Austausch von Heizungen, die nach 2024 eingebaut wurden und die die 65-Prozent-Vorgabe nicht erfüllen. Die genaue Definition einer "angemessenen Übergangsfrist" ist noch nicht festgelegt. Die Grünen plädieren für kurze Übergangsfristen, während die FDP verhindern möchte, dass funktionierende Heizungen vorzeitig ausgetauscht werden müssen und keine festen Zeiträume vorschreiben will. Stattdessen setzen sie auf steigende Preise und die natürliche Entwicklung: Wenn Gasnetze zurückgebaut werden, können auch keine Gasheizungen mehr betrieben werden.


Der endgültige Zeitpunkt, an dem gar keine fossilen Heizungen mehr betrieben werden dürfen, ist für 2045 geplant, wenn Deutschland klimaneutral sein möchte.


Die Auswirkungen des Heizungsgesetzes auf den Immobilienmarkt sind erheblich.


Insbesondere Denkmal- und Neubauimmobilien können als zukunftsfähige Investitionen betrachtet werden.

Denkmalimmobilien bieten die Möglichkeit, ein modernes Energiekonzept in einem historischen Gewand zu realisieren.


Neubauimmobilien können von Anfang an mit umweltfreundlichen Heizungssystemen ausgestattet werden. Beide Optionen unterstützen die Ziele der Wärmewende und tragen zur Erreichung der Klimaziele bei.

Es bleibt abzuwarten, wie das Heizungsgesetz letztendlich verabschiedet wird und welche Auswirkungen es auf den Immobilienmarkt haben wird. Dennoch zeigen Denkmal- und Neubauimmobilien bereits jetzt ihr Potenzial als zukunftsfähige Investitionen, die sowohl ökologischen als auch ökonomischen Mehrwert bieten.


Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich Denkmal- und Neubauimmobilien auf unserer Website. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihren Investitionsentscheidungen zu unterstützen.



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